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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1998 - 2 A 1920/96 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. August 1998 - 2 A 1920/96 (https://dejure.org/1998,13564)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines ukrainischen Volkszugehörigen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler; Voraussetzung für die Einbeziehung in eine Übernahmegenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 17 K 381/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1998 - 2 A 1920/96
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1999 - 2 A 2030/96
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen deutscher …
Zwar besteht nach der Rechtsprechung des Senats kein Anspruch auf Einbeziehung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG - auch nicht über § 100 Abs. 4 BVFG -, wenn die Bezugsperson im Besitz einer vor dem 1. Juli 1990 erteilten Übernahmegenehmigung ist, vgl. Urteil vom 17. März 1998 - 2 A 4442/95 - und zuletzt Urteil vom 11. August 1998 - 2 A 1920/96 -, oder aufgrund ihrer Übersiedlung vor 1993 den Status eines Aussiedlers nach der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage erlangt hatte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2000 - 2 A 196/99
Vertriebenenrechtliche Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer …
Urteilen vom 11. August 1998 - 2 A 1920/96 - und vom 17. März 1998 - 2 A 4442/95 - ausführlich dargelegt, dass § 100 Abs. 4 BVFG eine Übernahmegenehmigung nicht allgemein einem Aufnahmebescheid nach § 26 BVFG gleichsetze, sondern allein die verfahrensmäßige Gleichstellung einer Übernahmegenehmigung mit einem Aufnahmebescheid nach § 26 BVFG als Voraussetzung für den Erwerb der Aussiedler- bzw. Spätaussiedlereigenschaft nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG oder § 4 BVFG für den Inhaber dieser Genehmigung regele.